BGH-Urteil VIII ZR 277/16 Der Mietvertrag ist grundsätzlich im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch; §535 ff. BGB) geregelt. Mit der Miete ist die Abnutzung der Mietsache durch üblichen, vertragsgemäßen Gebrauch abgegolten (§ 538 BGB). Das ergibt auch durchaus Sinn, wie sich am Beispiel eines Mietautos ergibt. Wie sollen anfallende Reparaturen für Verschleiß auf die Mieter extra umgelegt […]